Häufige Fragen
Alles Wichtige zu beglaubigten Übersetzungen — kurz und ohne Amtsdeutsch. Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns.
Anerkennung
Wird die Übersetzung von den Behörden anerkannt?
Übersetzungen gerichtlich ermächtigter Übersetzer werden von Behörden bundesweit akzeptiert. Sollte eine Behörde dennoch Anmerkungen haben, bessern wir kostenlos und unkompliziert nach.
Gilt die Übersetzung auch in anderen Bundesländern?
Ja. Eine in einem Bundesland angefertigte beglaubigte Übersetzung gilt in ganz Deutschland — die Ermächtigung des Übersetzers wird bundesweit anerkannt (§ 142 Abs. 3 ZPO).
Reicht das PDF oder brauche ich das Original?
Für Online-Einreichungen und viele Uploads reicht das PDF. Bei persönlicher Vorsprache verlangen die meisten Behörden das Original mit Stempel und Unterschrift — es kommt kostenlos per Post. Wir empfehlen, das Original immer aufzubewahren.
Preise & Bezahlung
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Standardurkunden ab 75 €, Diplome mit Notenübersicht ab 95 €, Gerichtsurteile ab 120 €. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie werktags innerhalb von 60 Minuten nach dem Upload. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Wann und wie bezahle ich?
Erst nach Ihrer Auftragsbestätigung — auf der Website selbst wird nichts bezahlt. Die Zahlungsdetails erhalten Sie mit dem Angebot per E-Mail; üblich sind Überweisung und gängige Online-Zahlungswege.
Ist die Anfrage wirklich kostenlos?
Ja. Sie laden Ihr Dokument hoch und erhalten ein Angebot. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie das Angebot ausdrücklich bestätigen.
Ablauf & Fristen
Wie schnell ist die Übersetzung fertig?
Standard: 3–5 Werktage inklusive Postversand. Express-Bearbeitung nach Verfügbarkeit — fragen Sie uns vorab an. Das PDF kommt sofort nach Fertigstellung, das Original per Post hinterher.
Muss ich das Originaldokument einschicken?
Nein. Ein gut lesbares Foto oder ein Scan genügt vollständig. Achten Sie darauf, dass alle Stempel, Unterschriften und Rückseiten mit Vermerken erfasst sind.
Kann ich die Übersetzung vor der Beglaubigung prüfen?
Ja — das ist fester Teil des Ablaufs. Sie erhalten eine PDF-Vorschau und prüfen insbesondere die Schreibweise der Namen nach Reisepass. Erst nach Ihrer Freigabe wird beglaubigt und versandt.
Was passiert, wenn eine Behörde die Übersetzung beanstandet?
Das kommt praktisch nicht vor — falls doch, korrigieren wir kostenlos und ersetzen das Dokument. Nennen Sie uns einfach die Behörde und den Grund der Beanstandung.
Dokumente & Sprachen
Welche Dokumente übersetzen Sie?
Alle Standardurkunden: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Führerscheine, Diplome und Zeugnisse, Führungszeugnisse, Scheidungsurteile, Reisepässe, Arbeitszeugnisse, Impfpässe und mehr. Auch Urkunden mit Apostille — der Stempel wird mitübersetzt.
Aus welchen Sprachen übersetzen Sie?
Ukrainisch und Russisch — jeweils von und ins Deutsche. Weitere Sprachen auf Anfrage — schreiben Sie uns.
Wie werden Namen transliteriert?
Grundsätzlich nach ISO-Norm (bei ukrainischen und russischen Dokumenten ISO 9). Auf Ihren Hinweis übernehmen wir die Schreibweise exakt wie im Reisepass — deshalb fragen wir vor der Beglaubigung immer die Passschreibweise ab.
Übersetzen Sie auch elektronische Dokumente, z. B. aus Diia?
Ja. Elektronische ukrainische Dokumente aus der Diia-App mit QR-Code übersetzen wir regelmäßig; der Beglaubigungsvermerk weist das elektronische Quelldokument aus. Ob Ihre Behörde die elektronische Form akzeptiert, klären wir auf Wunsch vorab.
Noch Fragen — oder schon bereit?
Stellen Sie Ihre Anfrage: kostenlos, unverbindlich, Antwort in 60 Minuten (werktags).