Beglaubigte Übersetzung Geburtsurkunde — Festpreis ab 75 €
Die Geburtsurkunde ist das am häufigsten verlangte Dokument bei deutschen Behörden. Wir übersetzen sie zum Festpreis — durch gerichtlich ermächtigte Übersetzer unseres Netzwerks, anerkannt von allen Ämtern.
- Festpreis
- ab 75 € pro Urkunde
- Fertig in
- 3–5 Werktage · Express auf Anfrage
- Anerkennung
- Bundesweit von Behörden anerkannt
Wofür wird die Übersetzung benötigt?
Vier typische Situationen, in denen das Standesamt oder eine andere Behörde die beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde verlangt:
Eheschließung beim Standesamt
Für die Anmeldung der Eheschließung verlangt das Standesamt die Geburtsurkunden beider Partner — bei ausländischen Urkunden immer mit beglaubigter Übersetzung, oft zusätzlich mit Apostille aus dem Herkunftsland.
Aufenthaltstitel und Einbürgerung
Ausländerbehörde (ABH) und Einbürgerungsbehörde prüfen Identität und Familienstand anhand der Geburtsurkunde. Ohne beglaubigte Übersetzung wird der Antrag nicht bearbeitet — das verzögert den Aufenthaltstitel um Wochen.
Elterngeld, Kindergeld, Geburt eines Kindes
Familienkasse und Elterngeldstelle akzeptieren ausländische Geburtsurkunden nur übersetzt. Auch bei der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes in Deutschland braucht das Standesamt die übersetzten Urkunden der Eltern.
Rente, Erbschaft, Namensänderung
Rentenversicherung, Nachlassgericht und Namensänderungsbehörde verlangen die Geburtsurkunde zum Nachweis von Geburtsdaten und Abstammung — jeweils als beglaubigte Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer.
Was ist enthalten?
Der Festpreis ab 75 € umfasst alles, was die Behörde sehen will — ohne Aufpreise:
- Übersetzung durch einen gerichtlich ermächtigten Übersetzer unseres Netzwerks
- Beglaubigungsvermerk, runder Stempel und Unterschrift
- PDF-Vorschau zur Prüfung der Namensschreibweise vor der Beglaubigung
- Transliteration der Namen nach ISO-Norm bzw. exakt wie im Reisepass
- Original per Post — Standardversand in Deutschland kostenlos
- PDF-Version für Online-Einreichungen und Uploads
So läuft es ab
-
Foto hochladen
Fotografieren Sie die Geburtsurkunde — inklusive Rückseite, falls dort Stempel oder Vermerke stehen. Festpreis werktags in 60 Minuten.
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Namen prüfen
Sie erhalten die PDF-Vorschau und prüfen die Schreibweise der Namen nach Reisepass. Erst nach Ihrer Freigabe wird beglaubigt.
-
Übersetzung erhalten
PDF sofort nach Fertigstellung, das beglaubigte Original mit Stempel kommt per Post. Express auf Anfrage.
Preise
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Geburtsurkunde, Standard (3–5 Werktage) | ab 75 € |
| Express-Bearbeitung | auf Anfrage |
| Übersetzung des Apostille-Stempels | +15 € |
| Zusätzliches beglaubigtes Exemplar (Standardurkunde) | 10 € |
| Zusätzliches Exemplar mehrseitiger Dokumente (z. B. Diplom) | auf Anfrage |
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Verbindlicher Festpreis werktags innerhalb von 60 Minuten.
Häufige Fragen zur Geburtsurkunde
Reicht ein Foto der Geburtsurkunde oder brauchen Sie das Original?
Ein gut lesbares Foto oder ein Scan genügt vollständig. Die Beglaubigung vermerkt, dass die Übersetzung auf Grundlage einer Kopie angefertigt wurde — deutsche Behörden akzeptieren das bei Geburtsurkunden in aller Regel, weil Sie das Original zusätzlich vorlegen.
Wie werden die Namen aus dem Ukrainischen oder Russischen übertragen?
Nach ISO 9 — der Norm, die Standesämter verlangen. Zusätzlich übernehmen wir die Schreibweise exakt wie in Ihrem Reisepass, damit alle Dokumente übereinstimmen. Genau dafür gibt es die PDF-Vorschau vor der Beglaubigung.
Braucht meine Geburtsurkunde eine Apostille?
Für die Eheschließung und die Einbürgerung verlangen viele Standesämter die Apostille aus dem Herkunftsland, für ABH oder Familienkasse meist nicht. Fragen Sie im Zweifel Ihre Behörde.
Wird auch eine sowjetische Geburtsurkunde übersetzt?
Ja. Urkunden aus der Sowjetzeit — auch zweisprachig oder handschriftlich ausgefüllt — übersetzen wir regelmäßig. Wichtig ist ein lesbares Foto aller Seiten inklusive Stempel; schwer lesbare Passagen klären wir vor der Beglaubigung mit Ihnen.
Wie lange ist die beglaubigte Übersetzung gültig?
Die Übersetzung selbst verfällt nicht. Manche Behörden verlangen jedoch, dass die zugrunde liegende Urkunde oder Apostille nicht älter als sechs Monate ist — das betrifft die Urkunde, nicht die Übersetzung. Eine einmal übersetzte Geburtsurkunde können Sie mehrfach verwenden.
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