Beglaubigte Übersetzung Heiratsurkunde — Festpreis ab 75 €

Familiennachzug, Namensänderung, Steuerklasse: Deutsche Behörden akzeptieren ausländische Heiratsurkunden nur mit beglaubigter Übersetzung. Wir liefern sie zum Festpreis — durch gerichtlich ermächtigte Übersetzer unseres Netzwerks.

Festpreis
ab 75 € pro Urkunde
Fertig in
3–5 Werktage · Express auf Anfrage
Anerkennung
Bundesweit von Behörden anerkannt
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Wofür wird die Übersetzung benötigt?

Vier typische Situationen, in denen Behörden die beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde verlangen:

Familiennachzug zum Ehepartner

Botschaft und Ausländerbehörde (ABH) prüfen beim Ehegattennachzug die Ehe anhand der Heiratsurkunde. Verlangt wird die beglaubigte Übersetzung — häufig zusätzlich mit Apostille aus dem Land der Eheschließung. Das gilt für das Visumverfahren ebenso wie für die spätere Verlängerung des Aufenthaltstitels.

Namenserklärung und Nachbeurkundung beim Standesamt

Wer im Ausland geheiratet hat, lässt beim Standesamt den Ehenamen erklären oder die Ehe nachbeurkunden. Beides setzt die übersetzte Heiratsurkunde voraus — mit Namen nach ISO 9 und exakt wie im Reisepass.

Steuerklasse, Kindergeld, Familienversicherung

Finanzamt (Steuerklassenwechsel), Familienkasse (Kindergeld) und Krankenkasse (Familienversicherung) erkennen die im Ausland geschlossene Ehe erst an, wenn die Urkunde übersetzt vorliegt.

Scheidung oder Rente in Deutschland

Für ein Scheidungsverfahren verlangt das Familiengericht die übersetzte Heiratsurkunde. Die Rentenversicherung braucht sie für Hinterbliebenenrente und Versorgungsausgleich, Notare beim Erbschein oder Ehevertrag.

Was ist enthalten?

Der Festpreis ab 75 € umfasst alles, was Standesamt und ABH sehen wollen — ohne Aufpreise:

  • Übersetzung durch einen gerichtlich ermächtigten Übersetzer unseres Netzwerks
  • Beglaubigungsvermerk, runder Stempel und Unterschrift
  • Übersetzung aller Stempel, Siegel und Registervermerke
  • PDF-Vorschau zur Prüfung beider Ehegattennamen vor der Beglaubigung (ISO 9 / Reisepass)
  • Original per Post — Standardversand in Deutschland kostenlos
  • PDF-Version für Uploads bei Behörden und Botschaften

So läuft es ab

  1. Foto hochladen

    Fotografieren Sie die Heiratsurkunde komplett — inklusive Rückseite und Apostille, falls vorhanden. Festpreis werktags in 60 Minuten.

  2. Namen prüfen

    Sie erhalten die PDF-Vorschau und prüfen die Schreibweise beider Ehegatten nach Reisepass. Erst nach Ihrer Freigabe wird beglaubigt.

  3. Übersetzung erhalten

    PDF sofort nach Fertigstellung, das beglaubigte Original mit Stempel kommt per Post. Express auf Anfrage.

Preise

Leistung Preis
Heiratsurkunde, Standard (3–5 Werktage) ab 75 €
Express-Bearbeitung auf Anfrage
Übersetzung des Apostille-Stempels +15 €
Zusätzliches beglaubigtes Exemplar (Standardurkunde) 10 €
Zusätzliches Exemplar mehrseitiger Dokumente (z. B. Diplom) auf Anfrage

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Verbindlicher Festpreis werktags innerhalb von 60 Minuten.

Häufige Fragen zur Heiratsurkunde

Braucht meine Heiratsurkunde eine Apostille für das Standesamt?

Häufig ja: Für Namenserklärung und Nachbeurkundung verlangen die meisten Standesämter die Apostille aus dem Land der Eheschließung. Die ABH verzichtet oft darauf. Fragen Sie vorab bei Ihrer Behörde nach — die Apostille übersetzen wir zusammen mit der Urkunde als ein beglaubigtes Dokument.

Wir haben im Ausland geheiratet — muss die Ehe in Deutschland nachbeurkundet werden?

Nein, die Nachbeurkundung ist freiwillig. Sie ist aber praktisch: Danach stellt Ihnen jedes deutsche Standesamt jederzeit Eheurkunden aus. Für den Antrag brauchen Sie die beglaubigte Übersetzung der ausländischen Heiratsurkunde, meist mit Apostille. Zuständig ist das Standesamt an Ihrem Wohnort; die Bearbeitung dauert dort oft mehrere Wochen — reichen Sie die Übersetzung deshalb früh ein.

Wie werden unsere Namen geschrieben — nach ISO-Norm oder wie im Pass?

Standesämter verlangen die Transliteration nach ISO 9, zusätzlich vermerken wir die Schreibweise laut Reisepass. In der PDF-Vorschau prüfen Sie beide Varianten — auch die Geburtsnamen — bevor beglaubigt wird. So stimmen alle Ihre Dokumente überein.

Reicht eine internationale (mehrsprachige) Heiratsurkunde ohne Übersetzung?

Mehrsprachige Urkunden nach dem CIEC-Übereinkommen — etwa das türkische Formül B — akzeptieren viele Behörden ohne Übersetzung. Liegt Ihnen nur die nationale Urkunde vor, ist die beglaubigte Übersetzung nötig. Im Zweifel entscheidet Ihre Behörde; ein kurzer Anruf dort spart Geld.

Wie schnell bekomme ich die Übersetzung für einen ABH-Termin?

Express auf Anfrage. Das PDF erhalten Sie sofort nach Fertigstellung — zum Hochladen ins Behördenportal oder ausgedruckt für den Termin. Das beglaubigte Original mit Stempel folgt per Post.

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