Beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente — online ab 75 €

Von gerichtlich ermächtigten Übersetzern. Bundesweit von Behörden anerkannt. Festpreis in 60 Minuten, Express-Bearbeitung auf Anfrage.

  • Anerkannt von Standesamt, ABH & Jobcenter
  • Antwort auf Ukrainisch/Russisch
  • Festpreis vor Auftrag

So funktioniert’s

Drei Schritte — vom Foto bis zur anerkannten Übersetzung.

  1. Dokument hochladen

    Foto oder Scan genügt — kein Original nötig. Sie erhalten werktags innerhalb von 60 Minuten Ihren Festpreis.

  2. Übersetzung & Beglaubigung

    Ein gerichtlich ermächtigter Übersetzer unseres Netzwerks übersetzt Ihr Dokument. Sie prüfen die Schreibweise der Namen in der PDF-Vorschau.

  3. PDF sofort, Original per Post

    Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie als PDF und im Original mit Stempel und Unterschrift per Post. Express-Bearbeitung auf Anfrage.

Der Ablauf im Detail →

Gebührenordnung

Transparente Festpreise. Keine Abrechnung nach Zeilen, keine Überraschungen.

Leistung Preis
Standardurkunde (bis 1 Seite) — z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde ab 75 €
Ab 3 Dokumenten 70 € pro Dokument
Diplom mit Notenübersicht ab 95 €
Gerichtsurteil (z. B. Scheidungsurteil) ab 120 €
Übersetzung des Apostille-Stempels — zu jedem Dokument +15 €
Express-Bearbeitung auf Anfrage
Jede weitere Seite auf Anfrage
Versand per Post (Deutschland) inklusive

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Verbindlicher Festpreis vor Auftragserteilung — werktags innerhalb von 60 Minuten.

Alle Preise im Überblick →

Jobcenter kann Ihre Übersetzung bezahlen

Beziehen Sie Bürgergeld? Dann kann das Jobcenter die Kosten für beglaubigte Übersetzungen übernehmen (Kostenübernahme). Wir helfen Ihnen mit dem Antrag und stellen die Rechnung auf Wunsch direkt an Ihr Jobcenter aus.

Fragen Sie uns — kostenlos

Sprachen

Beglaubigte Übersetzungen in beide Richtungen — aus dem Deutschen und ins Deutsche.

Weitere Sprachen auf Anfrage — schreiben Sie uns.

Akzeptiert von:

Ausländerbehörde, Standesamt, Führerscheinstelle, Jobcenter, IHK, Universitäten, Gerichte und Notare

Häufige Fragen

Wird die Übersetzung von den Behörden anerkannt?

Übersetzungen gerichtlich ermächtigter Übersetzer werden von Behörden bundesweit akzeptiert. Sollte eine Behörde dennoch Anmerkungen haben, bessern wir kostenlos und unkompliziert nach.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Standardurkunden wie Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde kosten ab 75 €. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie werktags innerhalb von 60 Minuten nach dem Upload — kostenlos und unverbindlich. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Wie schnell ist die Übersetzung fertig?

Standard: 3–5 Werktage inklusive Postversand. Express-Bearbeitung nach Verfügbarkeit — fragen Sie uns vorab an. Das PDF erhalten Sie sofort nach Fertigstellung, das Original folgt per Post.

Muss ich das Originaldokument einschicken?

Nein. Ein gut lesbares Foto oder ein Scan reicht vollständig aus. Die Beglaubigung vermerkt, dass die Übersetzung auf Grundlage einer Kopie angefertigt wurde — deutsche Behörden akzeptieren das in aller Regel, weil Sie das Original bei der Behörde zusätzlich vorlegen.

Aus welchen Sprachen übersetzen Sie?

Ukrainisch und Russisch — jeweils in Kombination mit Deutsch, in beide Richtungen. Weitere Sprachen auf Anfrage — schreiben Sie uns.

Alle Fragen und Antworten →

Festpreis in 60 Minuten

Laden Sie Ihr Dokument hoch — Sie erhalten werktags innerhalb von 60 Minuten ein verbindliches Angebot. Kostenlos und unverbindlich.

Beratung auch auf Ukrainisch und Russisch