Beglaubigte Übersetzung Arbeitszeugnis — Festpreis 90 €

Arbeitszeugnisse und sowjetische Arbeitsbücher belegen Beschäftigungszeiten und Berufserfahrung. Wir übersetzen sie beglaubigt zum Festpreis — durch gerichtlich ermächtigte Übersetzer unseres Netzwerks, anerkannt von Rentenversicherung, Jobcenter und Arbeitgebern.

Festpreis
90 € pro Zeugnis
Fertig in
3–5 Werktage · Express auf Anfrage
Anerkennung
Bundesweit von Behörden anerkannt
Jetzt bestellen

Wofür wird die Übersetzung benötigt?

Vier Situationen, in denen die beglaubigte Übersetzung von Arbeitszeugnis oder Arbeitsbuch verlangt wird:

Rente: ausländische Beschäftigungszeiten

Bei der Kontenklärung prüft die Deutsche Rentenversicherung Ihre Erwerbsbiografie. Arbeitsbücher und Arbeitsbescheinigungen aus dem Ausland zählen nur mit beglaubigter Übersetzung — jeder fehlende Nachweis kann anrechenbare Zeiten kosten. Reichen Sie deshalb alle Seiten vollständig ein, inklusive Titelseite mit Namen und Geburtsdatum.

Jobcenter und Agentur für Arbeit

Für Arbeitslosengeld und Vermittlung verlangen Jobcenter und Agentur für Arbeit Nachweise über bisherige Beschäftigungen. Die übersetzten Zeugnisse dokumentieren Ihre Berufserfahrung — Grundlage für Einstufung, Vermittlung und geförderte Weiterbildungen. Das beschleunigt auch die Aufnahme in Qualifizierungsmaßnahmen.

Anerkennung der Berufsqualifikation

IHK, Handwerkskammern und Anerkennungsstellen prüfen neben dem Diplom auch die Berufspraxis. Arbeitszeugnisse mit Tätigkeitsbeschreibung belegen sie — als beglaubigte Übersetzung, sonst wird der Antrag nicht vollständig gewertet. Das betrifft etwa Pflegekräfte, Ingenieure, Lehrer und Handwerker mit Berufserfahrung aus dem Ausland.

Bewerbung bei deutschen Arbeitgebern

Personalabteilungen können ausländische Zeugnisse nicht bewerten, solange sie nicht lesbar sind. Eine beglaubigte Übersetzung schafft Verbindlichkeit — besonders bei Referenzen aus regulierten Branchen wie Medizin, Pflege oder Transport.

Was ist enthalten?

Der Festpreis von 90 € pro Zeugnis umfasst:

  • Übersetzung durch einen gerichtlich ermächtigten Übersetzer unseres Netzwerks
  • Alle Stempel, Siegel und handschriftlichen Vermerke — bei Arbeitsbüchern entscheidend
  • Beglaubigungsvermerk, runder Stempel und Unterschrift
  • PDF-Vorschau zur Prüfung von Namen, Firmen und Daten vor der Beglaubigung
  • Original per Post — Standardversand in Deutschland kostenlos
  • PDF-Version für Online-Einreichungen und Uploads

So läuft es ab

  1. Foto hochladen

    Fotografieren Sie jede beschriebene Seite einzeln — beim Arbeitsbuch inklusive Titelseite und aller Stempel. Festpreis-Angebot werktags in 60 Minuten.

  2. Namen prüfen

    Sie erhalten die PDF-Vorschau und prüfen Namen (nach Reisepass bzw. ISO 9), Firmenbezeichnungen und Zeiträume. Erst nach Ihrer Freigabe wird beglaubigt.

  3. Übersetzung erhalten

    PDF sofort nach Fertigstellung, das beglaubigte Original mit Stempel kommt per Post. Express auf Anfrage.

Preise

Leistung Preis
Arbeitszeugnis, Standard (3–5 Werktage) 90 €
Sowjetisches Arbeitsbuch (nach Seitenumfang, Angebot in 60 Min.) ab 90 €
Express-Bearbeitung auf Anfrage
Zusätzliches beglaubigtes Exemplar (Standardurkunde) 10 €
Zusätzliches Exemplar mehrseitiger Dokumente (z. B. Diplom) auf Anfrage

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Verbindlicher Festpreis werktags innerhalb von 60 Minuten.

Häufige Fragen zur Arbeitszeugnis

Übersetzen Sie auch sowjetische Arbeitsbücher?

Ja — das ist der häufigste Fall in Rentenverfahren. Übersetzt werden alle beschriebenen Seiten samt Stempeln, auch bei Einträgen aus mehreren Jahrzehnten und mit wechselnden Amtssprachen. Schwer lesbare Stempel werden normgerecht gekennzeichnet; die Rentenversicherung akzeptiert das.

Was kostet ein komplettes Arbeitsbuch?

Das hängt von der Zahl der beschriebenen Seiten ab. Laden Sie Fotos aller Seiten hoch — Sie erhalten werktags innerhalb von 60 Minuten ein verbindliches Festpreis-Angebot. Alle Preise sind Endpreise; nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Reicht dem Jobcenter eine einfache Übersetzung?

Nein. Jobcenter und Rentenversicherung verlangen Übersetzungen durch gerichtlich ermächtigte Übersetzer — mit Beglaubigungsvermerk und Stempel. Einfache oder selbst angefertigte Übersetzungen werden zurückgewiesen, und der Antrag bleibt liegen. Der Beglaubigungsvermerk nennt das Gericht, das den Übersetzer ermächtigt hat — genau das prüft die Behörde.

Ein Stempel ist unleserlich — ist das ein Problem?

Nein. Unleserliche Stellen werden in der Übersetzung normgerecht als unleserlich gekennzeichnet — das ist übliche Praxis und wird von Behörden akzeptiert. Was sich aus dem Kontext oder anderen Seiten sicher erschließt, klären wir vor der Beglaubigung mit Ihnen.

Muss das ganze Arbeitsbuch übersetzt werden oder reichen einzelne Seiten?

Für die Rentenversicherung: alle beschriebenen Seiten, damit die Erwerbsbiografie lückenlos dokumentiert ist. Für eine Bewerbung genügen oft die relevanten Einträge. Nennen Sie uns den Zweck — wir sagen Ihnen, welche Seiten die Behörde wirklich braucht.

Arbeitszeugnis übersetzen lassen

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