Beglaubigte Übersetzung Sterbeurkunde — Festpreis ab 75 €
Nach einem Todesfall im Ausland verlangen Nachlassgericht, Rentenversicherung und Versicherer die Sterbeurkunde als beglaubigte Übersetzung. Wir übersetzen sie zum Festpreis — durch gerichtlich ermächtigte Übersetzer unseres Netzwerks, Express auf Anfrage.
- Festpreis
- ab 75 € pro Urkunde
- Fertig in
- 3–5 Werktage · Express auf Anfrage
- Anerkennung
- Bundesweit von Behörden anerkannt
Wofür wird die Übersetzung benötigt?
Vier Situationen, in denen Behörden und Institutionen die beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde verlangen:
Erbschein beim Nachlassgericht
Für den Erbschein prüft das Nachlassgericht den Todesfall anhand der Sterbeurkunde. Ausländische Urkunden werden nur mit beglaubigter Übersetzung angenommen — häufig zusätzlich mit Apostille aus dem Ausstellungsland. Reichen Sie die Übersetzung zusammen mit Antrag und Personenstandsurkunden ein, dann prüft das Gericht in einem Durchgang.
Witwen- und Witwerrente
Die Deutsche Rentenversicherung verlangt für Hinterbliebenenrenten den Nachweis des Todes. Die übersetzte Sterbeurkunde gehört zum Antrag — ohne sie wird die Rente nicht bewilligt und keine Nachzahlung berechnet. Das gilt für die große und die kleine Witwenrente ebenso wie für Waisenrenten.
Lebensversicherung und Banken
Versicherer zahlen erst nach Vorlage der Sterbeurkunde; Banken geben Konten und Schließfächer des Verstorbenen erst danach frei. Beide verlangen bei ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel.
Standesamt: Nachbeurkundung und Familienstand
Stirbt ein Angehöriger im Ausland, kann der Sterbefall beim deutschen Standesamt nachbeurkundet werden. Auch für die Änderung des Familienstands — etwa vor einer neuen Eheschließung — verlangt das Standesamt die übersetzte Sterbeurkunde. Nach der Nachbeurkundung erhalten Sie deutsche Urkunden — das erspart spätere Übersetzungen.
Was ist enthalten?
Der Festpreis ab 75 € umfasst alles, was Gericht, Rentenversicherung und Versicherer sehen wollen:
- Übersetzung durch einen gerichtlich ermächtigten Übersetzer unseres Netzwerks
- Übersetzung aller Stempel, Registriernummern und Vermerke auf der Urkunde
- Beglaubigungsvermerk, runder Stempel und Unterschrift
- PDF-Vorschau zur Prüfung der Namensschreibweise — nach ISO 9 bzw. exakt wie im Reisepass
- Original per Post — Standardversand in Deutschland kostenlos
- PDF-Version für Online-Einreichungen und Uploads
So läuft es ab
-
Foto hochladen
Fotografieren Sie die Sterbeurkunde vollständig — auch die Rückseite mit Stempeln und, falls vorhanden, die angeheftete Apostille. Festpreis werktags in 60 Minuten.
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Namen prüfen
Sie erhalten die PDF-Vorschau und prüfen die Namensschreibweise nach ISO 9 bzw. Reisepass — so ordnen Gericht und Rentenversicherung die Urkunde eindeutig zu. Erst nach Ihrer Freigabe wird beglaubigt.
-
Übersetzung erhalten
PDF sofort nach Fertigstellung, das beglaubigte Original mit Stempel kommt per Post. Express auf Anfrage.
Preise
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Sterbeurkunde, Standard (3–5 Werktage) | ab 75 € |
| Express-Bearbeitung | auf Anfrage |
| Übersetzung des Apostille-Stempels | +15 € |
| Zusätzliches beglaubigtes Exemplar (Standardurkunde) | 10 € |
| Zusätzliches Exemplar mehrseitiger Dokumente (z. B. Diplom) | auf Anfrage |
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Verbindlicher Festpreis werktags innerhalb von 60 Minuten.
Häufige Fragen zur Sterbeurkunde
Braucht die Sterbeurkunde eine Apostille?
Für das Nachlassverfahren und die Nachbeurkundung beim Standesamt: häufig ja. Für Rentenversicherung und private Versicherer: meist nein. Fragen Sie die zuständige Stelle. Liegt die Apostille vor, übersetzen wir sie zusammen mit der Urkunde als ein beglaubigtes Dokument — Dokumentpreis plus 15 € für den Stempel.
Wie viele beglaubigte Exemplare brauche ich?
Nachlassgericht, Rentenversicherung, Versicherung und Bank wollen in der Regel je ein eigenes Exemplar. Zusätzliche beglaubigte Exemplare kosten bei gleichzeitiger Bestellung 10 € pro Stück — deutlich günstiger als eine spätere Neubestellung.
Reicht ein Foto oder braucht der Übersetzer das Original?
Ein lesbares Foto oder ein Scan genügt vollständig. Die Beglaubigung vermerkt, dass eine Kopie als Vorlage diente; das Original legen Sie der Behörde zusammen mit der Übersetzung vor. Sie müssen die Urkunde also nicht aus der Hand geben.
Übersetzen Sie auch alte und sowjetische Sterbeurkunden?
Ja. Sowjetische Urkunden — auch handschriftlich ausgefüllt oder zweisprachig — sind in Erb- und Rentenverfahren Alltag. Wichtig sind lesbare Fotos aller Seiten und Stempel; unklare Passagen klären wir vor der Beglaubigung mit Ihnen.
Wie schnell geht es im Erbfall?
Standard 3–5 Werktage. Express-Bearbeitung auf Anfrage — die PDF-Version erhalten Sie sofort nach Fertigstellung und wahren damit Fristen beim Nachlassgericht; das beglaubigte Original folgt per Post.
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