Apostille mitübersetzen — +15 € zu jedem Dokument

Die Apostille ist rechtlich Teil der Urkunde — Behörden verlangen deshalb die Übersetzung von beidem: Dokumenttext und Stempel. Sie zahlen den Preis Ihres Dokuments plus 15 € für den Apostille-Stempel. Standardurkunde mit Apostille: 75 € + 15 € = 90 €.

Festpreis
+15 € zu jedem Dokumentpreis
Fertig in
3–5 Werktage · Express auf Anfrage
Anerkennung
Bundesweit von Behörden anerkannt
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Wofür wird die Übersetzung benötigt?

Die Apostille nach dem Haager Übereinkommen bestätigt die Echtheit einer ausländischen Urkunde. Vier Situationen, in denen deutsche Stellen die apostillierte Urkunde samt vollständiger Übersetzung verlangen:

Eheschließung beim Standesamt

Für die Anmeldung der Eheschließung verlangen die meisten Standesämter ausländische Personenstandsurkunden mit Apostille — und eine beglaubigte Übersetzung, die den Apostille-Stempel einschließt. Eine Übersetzung ohne den Stempeltext gilt als unvollständig und wird zurückgewiesen.

Einbürgerung

Die Einbürgerungsbehörde prüft Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden im Original mit Apostille. Die Übersetzung muss die komplette Urkunde abbilden — einschließlich Apostille mit Nummer, Datum und ausstellender Behörde. So wird der Antrag ohne Nachforderungen bearbeitet.

Gerichte und Notare

Nachlassgerichte, Familiengerichte und Notare akzeptieren ausländische Vollmachten, Urteile und Erbunterlagen nur mit Echtheitsnachweis. Apostillierte Dokumente übersetzen wir als Ganzes — Urkundentext, Apostille und alle Vermerke.

Studium und Anerkennung

Universitäten und Anerkennungsstellen verlangen bei Diplomen und Zeugnissen aus manchen Staaten zusätzlich die Apostille. Die beglaubigte Übersetzung umfasst dann Zeugnis und Apostille in einem Dokument — die Akte bleibt vollständig.

Was ist enthalten?

Dokumentpreis + 15 € für den Stempel — darin enthalten, ohne versteckte Aufpreise:

  • Übersetzung durch einen gerichtlich ermächtigten Übersetzer unseres Netzwerks
  • Vollständige Übersetzung des Apostille-Stempels: Nummer, Datum, Behörde, Unterschrift
  • Beglaubigungsvermerk, runder Stempel und Unterschrift des Übersetzers
  • PDF-Vorschau zur Prüfung der Namensschreibweise — nach ISO 9 bzw. exakt wie im Reisepass
  • Original per Post — Standardversand in Deutschland kostenlos
  • PDF-Version für Online-Einreichungen und Uploads

So läuft es ab

  1. Foto hochladen

    Fotografieren Sie die Urkunde und die Seite mit der Apostille — oft die Rückseite oder ein angeheftetes Blatt. Festpreis-Angebot werktags in 60 Minuten.

  2. Namen prüfen

    Sie erhalten die PDF-Vorschau und prüfen die Schreibweise aller Namen nach Reisepass. Erst nach Ihrer Freigabe wird beglaubigt.

  3. Übersetzung erhalten

    PDF sofort nach Fertigstellung, das beglaubigte Original mit Stempel kommt per Post. Express auf Anfrage.

Preise

Leistung Preis
Übersetzung des Apostille-Stempels — zu jedem Dokument +15 €
Standardurkunde mit Apostille (Beispiel) 75 € + 15 € = 90 €
Express-Bearbeitung auf Anfrage
Zusätzliches beglaubigtes Exemplar (Standardurkunde) 10 €
Zusätzliches Exemplar mehrseitiger Dokumente (z. B. Diplom) auf Anfrage

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Verbindlicher Festpreis werktags innerhalb von 60 Minuten.

Häufige Fragen zur Apostille

Muss die Apostille wirklich mitübersetzt werden?

Ja. Die Apostille ist Bestandteil der Urkunde. Standesämter und Einbürgerungsbehörden verlangen die Übersetzung des vollständigen Dokuments — fehlt der Stempeltext, gilt die Übersetzung als unvollständig und die Behörde fordert nach. Bei uns ist der Apostille-Text im Festpreis enthalten.

Meine Urkunde hat noch keine Apostille — was tun?

Erst die Apostille im Herkunftsland anbringen lassen, dann übersetzen — sonst zahlen Sie die Übersetzung zweimal. Anschließend übersetzen wir Urkunde und Apostille in einem Schritt.

Braucht die Übersetzung selbst eine Apostille?

Für die Verwendung in Deutschland nein. Die Übersetzung durch einen gerichtlich ermächtigten Übersetzer wird von deutschen Behörden direkt anerkannt. Eine Apostille auf der Übersetzung ist nur nötig, wenn Sie die Übersetzung im Ausland vorlegen wollen — das klären Sie mit der dortigen Stelle.

Für welche Länder gilt die Apostille?

Für alle Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 — darunter die Ukraine, Russland und Kasachstan. Bei Staaten außerhalb des Übereinkommens tritt an die Stelle der Apostille die Legalisation über die Botschaft; auch solche Urkunden übersetzen wir vollständig.

Zählt die Apostille beim Preis als eigenes Dokument?

Nein. Sie zahlen den Preis Ihrer Urkunde plus einen festen Aufpreis von 15 € für die Übersetzung des Apostille-Stempels — z. B. 75 € + 15 € = 90 € für eine Standardurkunde. Das gilt auch, wenn die Apostille auf einem separaten Blatt angeheftet ist.

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